Kurzbeschreibung des Ausstellers
Kurzbeschreibung
Beraten
Jede/jeder Studierende kann sich zur Information und Beratung im Studien-, Lehr-, Prüfungs-, Service- und Verwaltungsbetrieb an hochschulischen Bildungseinrichtungen an die Ombudsstelle wenden.
Helfen
Bei Problemen in den oben genannten Bereichen nimmt die Ombudsstelle Kontakt mit den Verantwortlichen vor Ort auf und bemüht sich um Lösungen.
Vermitteln
Bei Problemen, die nicht direkt an den Institutionen geregelt werden können oder mehrere Institutionen betreffen, steht die Ombudsstelle vermittelnd zur Verfügung.
Jede/jeder Studierende kann sich zur Information und Beratung im Studien-, Lehr-, Prüfungs-, Service- und Verwaltungsbetrieb an hochschulischen Bildungseinrichtungen an die Ombudsstelle wenden.
Helfen
Bei Problemen in den oben genannten Bereichen nimmt die Ombudsstelle Kontakt mit den Verantwortlichen vor Ort auf und bemüht sich um Lösungen.
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Bei Problemen, die nicht direkt an den Institutionen geregelt werden können oder mehrere Institutionen betreffen, steht die Ombudsstelle vermittelnd zur Verfügung.
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A334
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AkzeptierenAusbildungsangebot
Ausbildungsangebot
Welche Themen?
• allgemeine Studienangelegenheiten (Studienangebote, Studienwahl)
• Zugangsregelungen und Aufnahmeverfahren an Hochschulen
• Studienbedingungen
• Anerkennungen
• Studienförderung (Beihilfen, Inlands- und Auslandsstipendien)
• inländische und transnationale Studierendenmobilität
• Studieren mit Behinderung
• Studentenheimangelegenheiten
Was nicht?
Die Ombudsstelle für Studierende kann
• keine bestehenden Regelungen (Gesetze, Verordnungen, Erlässe) ad hoc abändern,
• keine Bescheide aufheben,
• nicht in laufende Verfahren eingreifen,
• nicht bei Gericht vertreten. Die Ombudsstelle für Studierende hat keine Weisungsbefugnis. Ein schriftlicher oder persönlicher Kontakt hemmt den Lauf allfälliger Rechtsmittelfristen bei laufenden Verfahren nicht.
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• Zugangsregelungen und Aufnahmeverfahren an Hochschulen
• Studienbedingungen
• Anerkennungen
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• inländische und transnationale Studierendenmobilität
• Studieren mit Behinderung
• Studentenheimangelegenheiten
Was nicht?
Die Ombudsstelle für Studierende kann
• keine bestehenden Regelungen (Gesetze, Verordnungen, Erlässe) ad hoc abändern,
• keine Bescheide aufheben,
• nicht in laufende Verfahren eingreifen,
• nicht bei Gericht vertreten. Die Ombudsstelle für Studierende hat keine Weisungsbefugnis. Ein schriftlicher oder persönlicher Kontakt hemmt den Lauf allfälliger Rechtsmittelfristen bei laufenden Verfahren nicht.
Zielgruppe
Zielgruppe
Für wen ist die Ombudsstelle für Studierende da?
Die Ombudsstelle für Studierende steht zur Verfügung
allen in- und ausländischen Studierenden, Studienwerbern und Studienwerberinnen, Studieninteressierten und ehemalige Studierenden an öffentlichen und privaten Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen.
Die Ombudsstelle für Studierende steht zur Verfügung
allen in- und ausländischen Studierenden, Studienwerbern und Studienwerberinnen, Studieninteressierten und ehemalige Studierenden an öffentlichen und privaten Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen.
Kosten
Kosten
Beratung Kostenfrei
Tel.: 0800 311 650 (gebührenfrei in Österreich)
Tel.: 0800 311 650 (gebührenfrei in Österreich)